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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung".


1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Für den Fall das der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts-bedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" anzuzeigen. Mündliche, telefonische und telegrafische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie dienen allein der Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Auftrages; dessen Annahme wir uns vorbehalten.

2. Preise

Alle Preise, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderungen der den Preis bestimmender Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderungen vorbehalten.

3. Auftragsannullierung

Auftragsannullierungen bedürfen unser ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Lieferung

Alle von der Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine , es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragerteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzten kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder aus sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist zur Lieferung nicht erfüllt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wird der Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht befreit.

5. Zahlung und Verzug

Hardware und Software werden auch im Rahmen eines Gesamtauftrages sofort in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen der Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei der Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung". Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 7 Tage in Verzug, so ist die Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

6. Rücktrittsrecht

Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Erhalten wir nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen, die auf fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer trotzdem zur Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

7. Patent- und Urheberrechte & Geheimhaltung

Die Firma "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" bleibt Inhaberin aller Urheber-, und Nutzungsrechte an der dem Kunden überlassenen Software, einschließlich der gesamten Dokumentation, auch wenn der Kunde sie verändert. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen weder die Software noch die Unterlagen vervielfältigt, veräußert oder mittelbar noch unmittelbar Dritten zugänglich gemacht werden.

8. Überlassung von Software

Zwischen der "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" und dem Kunden wird in einem gesonderten schriftlichen Vertragswerk, dem Rahmenvertrag, folgendes geregelt: Vertragsgegenstand, Vertragsdauer, Leistungsumfang, Nutzungsbedingungen für die beschriebene Software, Nutzung von Fremdsoftware, Beratungs- und Pflegeleistungen, Mitwirkungspflichten des Kunden, die Abnahme durch den Kunden, die Vergütung, die Gewährleistung, Haftung, Geheimhaltung und Datenschutz.
Welche Leistungen im einzelnen von "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" zu erbringen sind ergibt sich aus den Leistungsscheinen und dem Software-Pflegevertrag, die als Anlagen zu dem Rahmenvertrag genommen werden. Die "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" gewährt dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die in dem Lizenzschein aufgeführte spezifische Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen.
Nur mit solch einem entsprechender Rahmenvertrag können dem Kunden etwaige Rechte eingeräumt werden. Das Fehlen eines solchen Vertrages stellt keine, wie auch immer geartete stille Zustimmung seitens der "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" dar.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung - bei Herausgabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren vorbehaltloser Einlösung - unser Eigentum.

10. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beim Handelsgeschäft unter Kaufleuten beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung der Software an den Lizenznehmer. Der Kunde ist verpflichtet die gelieferte Software unverzüglich zu prüfen.

11. Haftung

"Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" haftet wie folgt:
Der Höhe nach unbegrenzt für Schäden, die auf Rechtsmängeln, zugesicherten Eigenschaften, Arglist oder auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" beruhen. Unbegrenzt ist auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für Schäden die aus der (leicht) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) resultieren, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Erfüllungsgehilfen oder leitende Angestellte verursacht wurden oder die auf anfänglichem Unvermögen beruhen, ist die Haftung von "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" wie folgt begrenzt:
- Auf Schäden, mit deren Entstehen man typischerweise rechnen musste, sowie
- auf die Hälfte der Lizenzvergütung für die betreffende Vertragssoftware, sofern es sich um Schäden aus der Überlassung eines Vertrags-
softwareproduktes handelt, bzw. auf die Hälfte der im letzten Kalenderjahr für den betreffenden Service geleisteten Servicegebühr, sofern
es sich um Schäden aus den vertraglichen Serviceleistungen handelt;
- Auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien
eingetreten wäre, wenn es sich um Schäden handelt, die auf dem Verlust von Daten beruhen.
Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

"Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" trägt keinerlei Verantwortung für Inhalte, die der Kunde unter Verwendung der Software in das Internet und/oder sein Intranet stellt. Dies gilt auch dann, wenn "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" den Kunden bei der Auswahl der Inhalte beraten hat. Der Kunde wird "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" von jeglichen Ansprüchen freistellen, die gegen "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" wegen der angeblichen oder tatsächlichen Rechtswidrigkeit von mit unserer Software verarbeiteten Inhalten gestellt werden. Sämtliche Kosten, die "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung" in diesem Zusammenhang entstehen, wird der Kunde erstatten.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von "Matthias Denkmaier, Systemsoftwareentwicklung".

12. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Erfüllungsort ist Saaldorf-Surheim.
Der Gerichtstand ist Saaldorf-Surheim.

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Vertragsbedingungen, oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Beide Vertragspartner sind in diesem Falle verpflichtet, eine unwirksame durch eine wirksame Bedingung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

 
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